KYNOLOGISCHER VEREIN GOSSAU
Platzregeln
Der Übungsplatz
- Der Übungsplatz ist für die offiziellen Gruppen des Vereins freizuhalten.
- Vereinsmitgliedern ist die Nutzung ausserhalb der regulären Übungszeiten möglich. Ein Gewohnheitsrecht ist ausgeschlossen.
- Nicht-Vereinsmitglieder haben für die Nutzung vorgängig beim Hüttenwart eine Bewilligung einzuholen (Mietkostenreglement).
- Beim Schiessbetrieb darf der Übungsplatz nicht benutzt werden.
- Der Übungsplatz ist in Ordnung und sauber zu halten.
- Die Geräte-Nutzung ist nur durch leitende Personen mit Berechtigung zulässig. Nach Gebrauch sind die Geräte gesäubert zu versorgen.
Die Umgebung
- Das umgebende Kulturland darf ausserhalb der offiziellen Übungen nicht benutzt werden.
- Es sind die offiziellen Parkplätze zu benutzen.
Das Clublokal
- Der Mietpreis richtet sich nach dem Mietreglement.
- Hunde haben in Clublokal keinen Zutritt
Der Hund
- Jeder Hundeführer ist gesetzlich verpflichtet, eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen.
- Hunde sind an der Leine zu halten, ausgenommen bei der Übungsarbeit.
- Es besteht eine Kotaufnahmepflicht.
- Impfempfehlungen von Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin.
Abmachungen mit Gemeinde, Schützen und Landwirten
- Die Abmachungen sind für alle verbindlich.
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