KYNOLOGISCHER VEREIN GOSSAU

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im KV Gossau ZH

  • Die aktive Mitgliedschaft ist in den Trainings-Gruppen Voraussetzung.
  • Leistungshefte für Prüfungen können nur von Mitgliedern beantragt und über den Präsidenten / die Präsidentin bezogen werden (ausgenommen Ruleprüfungen).
  • Die Mitgliedschaft kann mittels Beitrittserklärung über die Übungsleiter oder den Vorstand schriftlich beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  • Erfolgt die Mitgliedschaft-Aufnahme vor den Sommerferien, ist der volle Vereinsbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Erfolgt die Mitgliedschaftsaufnahme nach den Sommerferien, hat sie erst im darauffolgenden Kalenderjahr Gültigkeit.
  • Wird eine SKG-Marke benötigt, so verpflichtet dies, den ganzen Jahresbeitrag zu zahlen.
  • Vereinsaustritte sind per Ende Jahr in schriftlicher Form an den Präsidenten / die Präsidentin zu richten, andernfalls gibt es keine Entbindung der Zahlungspflicht.
    Für Junioren ist einen Vereinsaustritt per Ende März möglich.
Aktiv Mitglied      CHF 100.- / Jahr SKG -Mitgliedschaft (Marke)
Gönner ab CHF 30.- / Jahr Keine SKG-Mitgliedschaft
Junioren bis 16 Jahre      CHF 30.- / Jahr SKG -Mitgliedschaft (Marke)

Trainingsbeiträge

  • Für die Teilnahme in den Trainings-Gruppen werden Trainingsbeiträge erhoben.
  • Beim Einstieg nach den Sommerferien -> ½ Trainingsbeitrag
  • Abmeldungen von Trainings-Gruppen sind schriftlich bis 31. Januar zu erfolgen, andernfalls gibt es keine Entbindung der Zahlungspflicht.
    Für Junioren ist eine Abmeldung vor Saisonstart möglich.