KYNOLOGISCHER VEREIN GOSSAU

Platzregeln

Der Übungsplatz

  • Der Übungsplatz ist für die offiziellen Gruppen des Vereins freizuhalten.
  • Vereinsmitgliedern ist die Nutzung ausserhalb der regulären Übungszeiten möglich. Ein Gewohnheitsrecht ist ausgeschlossen.
  • Nicht-Vereinsmitglieder haben für die Nutzung vorgängig beim Hüttenwart eine Bewilligung einzuholen (Mietkostenreglement).
  • Beim Schiessbetrieb darf der Übungsplatz nicht benutzt werden.
  • Der Übungsplatz ist in Ordnung und sauber zu halten.
  • Die Geräte-Nutzung ist nur durch leitende Personen mit Berechtigung zulässig. Nach Gebrauch sind die Geräte gesäubert zu versorgen.

Die Umgebung

  • Das umgebende Kulturland darf ausserhalb der offiziellen Übungen nicht benutzt werden.
  • Es sind die offiziellen Parkplätze zu benutzen.

Das Clublokal

  • Der Mietpreis richtet sich nach dem Mietreglement.
  • Hunde haben in Clublokal keinen Zutritt

Der Hund

  • Jeder Hundeführer ist gesetzlich verpflichtet, eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen.
  • Hunde sind an der Leine zu halten, ausgenommen bei der Übungsarbeit.
  • Es besteht eine Kotaufnahmepflicht.
  • Impfempfehlungen von Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin.

Abmachungen mit Gemeinde, Schützen und Landwirten

  • Die Abmachungen sind für alle verbindlich.