KYNOLOGISCHER VEREIN GOSSAU
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft im KV Gossau ZH
- Die aktive Mitgliedschaft ist in den Trainings-Gruppen Voraussetzung.
- Leistungshefte für Prüfungen können nur von Mitgliedern beantragt und über den Präsidenten / die Präsidentin bezogen werden (ausgenommen Ruleprüfungen).
- Die Mitgliedschaft kann mittels Beitrittserklärung über die Übungsleiter oder den Vorstand schriftlich beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
- Erfolgt die Mitgliedschaft-Aufnahme vor den Sommerferien, ist der volle Vereinsbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Erfolgt die Mitgliedschaftsaufnahme nach den Sommerferien, hat sie erst im darauffolgenden Kalenderjahr Gültigkeit.
- Wird eine SKG-Marke benötigt, so verpflichtet dies, den ganzen Jahresbeitrag zu zahlen.
- Vereinsaustritte sind per Ende Jahr in schriftlicher Form an den Präsidenten / die Präsidentin zu richten, andernfalls gibt es keine Entbindung der Zahlungspflicht.
Für Junioren ist einen Vereinsaustritt per Ende März möglich.
Aktiv Mitglied | CHF 100.- / Jahr | SKG -Mitgliedschaft (Marke) |
Gönner | ab CHF 30.- / Jahr | Keine SKG-Mitgliedschaft |
Junioren bis 16 Jahre | CHF 30.- / Jahr | SKG -Mitgliedschaft (Marke) |
Trainingsbeiträge
- Für die Teilnahme in den Trainings-Gruppen werden Trainingsbeiträge erhoben.
- Beim Einstieg nach den Sommerferien -> ½ Trainingsbeitrag
- Abmeldungen von Trainings-Gruppen sind schriftlich bis 31. Januar zu erfolgen, andernfalls gibt es keine Entbindung der Zahlungspflicht.
Für Junioren ist eine Abmeldung vor Saisonstart möglich.