Hundeausbildung Kanton Zürich

Ab dem 01. Juni 2025 tritt die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft.

Wer sich ab bem 01. Juni einen Hund anschafft, untersteht der neuen Ausbildungspflicht, welche für alle im Kt. Zürich gehaltenen Hunde gilt, unabhängig von Grösse und Gewicht.

Ersthundehaltende oder solche die mehr als 10 Jahre keinen Hund mehr hatten, müssen einen Theoriekurs absolvieren, welcher mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen wird.

Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungsteil (à 6 Lektionen) der nach vollendetem 6. Lebensmonat beginnt.

Mehr Informationen unter:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html

Theorie- und Erziehungskurse im KV Gossau ZH

Leitung / Kontakt:
Michelle Massini
Tel. Tel. 079 598 28 80

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